Friday, November 30, 2007

Gericht stärkt Informationsrechte für Umweltverbände

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss das Bundesumweltministerium Naturschützern Akteneinsicht über Flussbaumaßnahmen an der Elbe gewähren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ermöglicht dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND. , Schriften des Bundesamtes für Naturschutz zu bekommen, die ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland betreffen. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob Uferbefestigungen an der Elbe vor allem in Sachsen-Anhalt zugunsten des Schiffsverkehrs naturverträglich sind. Der BUND hatte das Ministerium verklagt, weil er Akten des Bonner Bundesamtes für Naturschutz einsehen wollte. Die Entscheidung wurde vor einer Woche mündlich verkündet (AZ 13K4113/06). Die schriftliche Begründung steht noch aus.

Monday, November 12, 2007

Deutsche PSI-Konferenz - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen


Mit dem Titel „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als Grundbaustein für den Innnovationsaufschwung“ findet am 6. Dezember 2007 in der IHK Potsdam die Deutsche PSI-Konferenz statt. Der nationale Partner des ePSIplus Projekts für Deutschland ist GEOkomm, Verband der GeoInformationswirtschaft Berlin / Brandenburg e.V.
Das ePSIplus Projekt ist ein Thematisches Netzwerk, das über das eContentplus Programm der EU finanziert wird, um die Umsetzung der PSI-Richtlinie zu unterstützen.

Das ePSIplus Projekt bearbeitet fünf Hauptthemen:
- Fortschritt und Auswirkungen im Rechtsbereich
- Finanzielle Auswirkungen der Richtlinie: Preisstrategien und Gebührenverordnungen
- Anreize zur Weiterverwendung durch die Wirtschaft
- Organisationen des öffentlichen Sektors und Kulturwandel
- Informationsmanagement, Standards und Datenqualität

Das ePSIplus Portal bietet Zugang zu einem breiten Wissenspool, der sich quer durch alle EU-Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet entwickelt. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, sich an den Diskussionen zu den Schlüssel- themen zu beteiligen.

Die Europäische Union war bestrebt, die Entwicklung dieses potentiellen Marktes mit
der Verabschiedung der so genannten PSI-Richtlinie zur wirtschaftlichen Weiterver- wendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG) zu fördern. Ziel dieser Richtlinie ist es, innerhalb der Mitgliedstaaten die rechtlichen Barrieren im
Hinblick auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Das gewünschte Ergebnis ist die Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG, BGBl. I S. 2913) vom 13. Dezember 2006 umgesetzt.

Tuesday, November 06, 2007

Internationaler Workshop zur Umsetzung der Umwetlinformationsrichtlinie in Europa


In einem halbtägigen Workshop anlässlich der EnviroInfo 2007 haben über 40 Experten unter dem Titel "Seamless Access To Environmental Information in the EU - Building an Integrated Information Space for the Environment" die Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie in Europa diskutiert.

Der Workshop wird als Kick-off Workshop für eine Serie folgender Treffen angesehen. Dort sollen dann sachliche Entscheidungen über Mittel und Wege zu einem strukturierten und harmonisierten "Integrated Information Space for the Environment in Europe" erarbeitet werden.

Der nächste Workshop unter dem Thema Building a Single Information Space for the Environment findet anlässlich der EnviroInfo 2008 in Lüneburg statt.


Die Workshopbeiträge des diesjährigen Workshops sind auf dem Referenzserver des Österreichischen Umweltbundesamt unter folgender Adresse abrufbar: http://reference.e-government.gv.at/EnviroInfo_2007_Warschau.1378.0.html.

Die Umweltinformationsgesetze der Länder im Vergleich

Thomas Schomerus und Ulrike Tolkmitt vergleichen in ihrem Beitrag für die NVwZ ("Die Umweltinformationsgesetze der Länder im Vergleich" von Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Schomerus und Ulrike Tolkmitt, original erschienen in: NVwZ 2007 Heft 10, 1119 - 1125) die Landes-Umweltinformationsgesetze und stellen die bestehenden Unterschiede zusammen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Behandlung der privaten informationspflichtigen Stellen sowie Fragen des Rechtsschutzes und der Kosten.

In ihrem Fazit weisen sie u.a. darauf hin, dass nach Abluaf der Umsetzungsfrist der Umweltinformationsrichtlinie noch nicht alle Bundesländer ihren Transformationsverpflichtungen nachgekommen sind; per 6/2007 steht der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Saarland noch aus.
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen die Autoren die stärksten Profilierungsversuche während das Baden-Württembergische Umweltinformationsgesetz, der Entwurf für ein Saarländisches Umweltinformationsgesetz und das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dem Bundes-Umweltinformationsgesetz inhaltlich am nächsten kämen.
Weiterhin sehen sie im Begriff der informationspflichtigen Stelle einen Schlüsselbegriff im deutschen Umweltinformationsrecht.
Ferner wird in der durch die Föderalismusreform entstandenen Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen die Möglichkeit für die Bund gesehn, ein Bund und Länder umfassendes Umweltinformationsgesetz zu erlassen rechnen aber nicht vor 2010 mit einem neuen Anlauf für ein neues umfassendes Bundes-Umweltinformationsgesetz.