Friday, November 30, 2007

Gericht stärkt Informationsrechte für Umweltverbände

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss das Bundesumweltministerium Naturschützern Akteneinsicht über Flussbaumaßnahmen an der Elbe gewähren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ermöglicht dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND. , Schriften des Bundesamtes für Naturschutz zu bekommen, die ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland betreffen. In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob Uferbefestigungen an der Elbe vor allem in Sachsen-Anhalt zugunsten des Schiffsverkehrs naturverträglich sind. Der BUND hatte das Ministerium verklagt, weil er Akten des Bonner Bundesamtes für Naturschutz einsehen wollte. Die Entscheidung wurde vor einer Woche mündlich verkündet (AZ 13K4113/06). Die schriftliche Begründung steht noch aus.

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