Thursday, October 11, 2007

Dritte haben Anspruch auf Akteneinsicht in die Datenbank einer Flughafenbetreiberin, soweit diese Umweltinformationen enthält

In seinem Urteil vom 20.03.2007 hat der Hessische VGH entschieden, dass eine Flughafenbetreiberin, die auch Trägerin des Ausbaus des Flughafens ist, und zu diesem Zweck eine Datenbank angelegt hat, die Gewährung von Akteneinsicht in die Datenbank, soweit diese Umweltinformationen enthält, gegenüber Dritten nicht mit Erfolg abwehren kann. Der Antrag auf Einsicht kann auch dann nicht als missbräuchlich abgelehnt werden, wenn die Antragsteller Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben. Das Begehren auf Umweltinformationen dient damit nicht irgendwelchen anderen Zielsetzungen oder einer gezielten Verzögerung des Verfahrens, sondern steht im Zusammenhang mit der von ihnen verfolgten Rechts- und Verfahrensposition. (Az. 11 A 1999/06)

Der Entscheid nimmt Bezug auf UI-RL Art. 4 Abs. 2g , UIG (HE) § 3 Abs. 1, UIG (HE) § 7 Abs. 2 Nr. 1 .