Wednesday, February 20, 2008

Kommission nimmt Klage gegen Deutschland zurück

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben an den Europäischen Gerichtshof vom 12.02.2008 die Klage wegen Nichtumsetzung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG zurückgenommen. Die EK hatte am 02.02.2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, da diese gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoβen hat, indem sie nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen bzw. der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat.
Die Beklagte hat die Kommission durch Mitteilung vom 07.11.2007 von der Veröffentlichung des letzten noch ausstehenden landesgesetzes unterrichtet, durch das dem festgestellten Vertragsverstoß ein Ende gesetzt wurde.

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