Tuesday, December 11, 2007

Anspruch auf Umweltinformationen auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts


Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 20. März 2007 entschieden (11 A 1999/06 ), dass:

1. Der Anspruch auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 steht auch denjenigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zu, denen eine gegenüber der staatlichen Verwaltung weitgehend unabhängige Rechtsstellung eingeräumt ist (hier entschieden für einen Evangelischen Kirchengemeindeverband).

2. Auch kommunale Gebietskörperschaften können diesen Anspruch geltend machen, soweit die begehrten Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Aufgabe im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gesehen werden können.

Die Klägerin ist die Betreiberin des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main und die Trägerin des Vorhabens zu dessen Ausbau. Sie wandte sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit dem dieses als Anhörungsbehörde den Beigeladenen, die Einwender gegen dieses Ausbauvorhaben sind, Einsicht in die bei dem Beklagten geführte Datenbank CADEC (Computer Aided Decision) gewährt hat. Diese Datenbank, für deren Aufbau sich der Beklagte eines Verwaltungshelfers bedient, dient der Anhörungsbehörde zu einer strukturierten und gegliederten Erfassung und Bearbeitung der Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.