Wednesday, February 20, 2008

Kommission nimmt Klage gegen Deutschland zurück

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben an den Europäischen Gerichtshof vom 12.02.2008 die Klage wegen Nichtumsetzung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG zurückgenommen. Die EK hatte am 02.02.2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, da diese gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoβen hat, indem sie nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen bzw. der Kommission diese Vorschriften nicht mitgeteilt hat.
Die Beklagte hat die Kommission durch Mitteilung vom 07.11.2007 von der Veröffentlichung des letzten noch ausstehenden landesgesetzes unterrichtet, durch das dem festgestellten Vertragsverstoß ein Ende gesetzt wurde.

Monday, February 18, 2008

Vorschlag der Kommission zur Verbesserung und Straffung des europäischen Systems für die Sammlung, Auswertung und Meldung von Umweltdaten

In einer Pressemitteilung zu SEIS konstatiert die Europäische Kommission:
Zeitnahe, zuverlässige und zweckdienliche Daten zum Zustand der Umwelt sind eine entscheidende Voraussetzung für sinnvolle Maßnahmen. Hierzu zählen auch Informationen darüber, wie sich das Klima verändert, ob sich die Qualität der europäischen Gewässer verbessert oder wie die Natur auf Umweltverschmutzung und geänderte Landnutzung reagiert. Solche Informationen sollten jedem in leicht verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Deshalb schlägt die Kommission vor, die derzeitigen Informationssysteme zu verbessern, zu modernisieren und zu straffen und ein Gemeinsames Europäisches Umweltinformationssystem einzurichten. Ziel dieses Systems ist es, die derzeitigen Datensammlungs- und Informationsflüsse unter Verwendung moderner Hilfsmittel wie Internet und Satellitentechnologie besser zu verknüpfen. Angestrebt wird außerdem die Umstellung von der bisherigen papiergestützten Berichterstattung auf ein System, bei dem die Daten den Nutzern in offener und transparenter Form bereits an der Quelle zur Verfügung gestellt werden.

Tuesday, February 12, 2008

SEIS Folgenabschätzung

Die Europäische Kommission hat zwei begleitende Dokumente zu ihrer Veröffentlichung "Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)" publiziert.
Die Folgenabschätzung wurde hinzugefügt um den Empfehlungen des Impact Assessment Board Rechnung zu tragen. Im einzelnen sind dies:
• es werden mehr Einzelheiten für die Pläne zur Neugestaltung der Richtlinie 91/692/EEC gegeben, einschließlich einer Abschätzung welche Berichtspflichten zurückgezogen werden können
• die einzelnen Ziele und Möglichkeiten wurden überarbeitet und in ihrer Anzahl beschränkt. Zusätzlich wurden Ziele und Möglichkeiten besser aufeinander abgestimmt.
• es wird deutlicher erklärt wie Erfolg, Effektivität und und Durchführungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.
• Die positiven Auswirkungen auf das Recht der Bürger Zugang zu vorhandener Information zu erhalten, sowie die potentielle daraus resultierende Umorganisationd er öffentlichen Verwaltung werden besser deutlich gemacht.
Die Zusammenfassung der Folgenabschätzung ist auf Deutsch Deutsch und Englisch verfügbar.

Monday, February 11, 2008

Hin zu einem gemeinsamen Umweltinformationssystem (SEIS)


In einer Mitteileung der Europäischen Kommission (an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen)wird ein Konzept zur Modernisierung und Vereinfachung der Erhebung, des Austauschs und der Verwendung der Daten und Informationen dargelegt, die für die Festlegung und Umsetzung der Umweltpolitik erforderlich sind. Nach diesem Ansatz werden die gegenwärtigen, zumeist zentralisierten Berichterstattungssysteme nach und nach durch Systeme ersetzt, die auf Datenzugang, Datenaustausch und Interoperabilität basieren.
Allgemeines Ziel ist es, Qualität und Verfügbarkeit der für die Umweltpolitik erforderlichen Informationen entsprechend dem Ziel der besseren Rechtsetzung zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu minimieren.