Friday, June 09, 2006

Einsicht in die Verfahrensakten zum Planfeststellungsverfahren

Nach dem Beschluss vom 04.01.2006 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist den Gegnern des geplanten Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main aufgrund der Umweltinformationsrichtlinie Einsicht in die Verfahrensakten zum Planfeststellungsverfahren zu gewähren (Az. 12 Q 2828/05). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat am 5. Januar 2006 den Beschluss über die Eilanträge von Einwendern der Bürgerinitiative Sachsenhausen auf Akteneinsicht bekannt gegeben. Damit besteht auf Grundlage der Umweltinformationsrichtlinie ein Recht auf Akteneinsicht während des laufenden Verfahrens.

Das Recht, im Planfeststellungsverfahren Einwendungen erheben und diese in einem Erörterungstermin substantiell erörtern zu können, wird durch den Anspruch auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 mit der rechtlichen Konsequenz erweitert, dass die Betroffenen, die zur Erhebung von Einwendungen befugt sind, bei der Begründung und Erörterung dieser Einwendungen auf den bei der Planfeststellungsbehörde, der Anhörungsbehörde oder sonstigen Behörden vorhandenen Akteninhalt mit Umweltdaten zurückgreifen können.
VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, EGRichtl-2003/4 Art. 3 Abs. 1, EGRichtl-2003/4 Art. 3 Abs. 2