Monday, June 04, 2007

OVG Mainz: Umweltinformationen müssen gewährt werden

Das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2006 (Aktenzeichen: 8 A 10267/06.OVG) entschieden, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorhandene Informationen über die Dioxinbelastung einer Tongrube an Bürger weitergeben muss.

Nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes sei die ADD verpflichtet, der Klägerin die vorhandenen Informationen über den Zustand der Tongrube zur Verfügung zu stellen. Ein besonderes Interesse an den begehrten Informationen müsse die Klägerin nicht geltend machen. Der Informationsanspruch beziehe sich nicht nur auf aktuelle Umweltauswirkungen, sondern auch auf Lebenssachverhalte, die – wie hier - bereits abgeschlossen seien. Diese weite Auslegung des Umweltinformationsbegriffs ergebe sich aus den europarechtlichen Vorgaben und diene dazu, etwaige künftige Umweltbelastungen verlässlich zu bewerten.

Nähere Informationen sind beim Verwaltungsgericht Mainz zu beziehen.

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