Monday, January 08, 2007

Brandenburg beschließt Umweltinformationsgesetz

Der allgemeine Zugriff auf Brandenburger Umweltdaten soll erleichtert werden. Die Regierung des Bundeslandes hat am 28.11.2006 den Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes beschlossen und will damit Verwaltungsentscheidungen transparenter machen. Die Behörden sollen zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen verpflichtet werden. Das Land setzt mit damit eine Vorgabe der Europäischen Union um.
Das Gesetz soll nicht nur der Zugang der Bürger zu Umweltinformationen erleichtern, sondern auch die Verwaltungsentscheidungen transparenter machen. Zugleich soll damit Korruption vorgebeugt werden. Des Weiteren werden die Behörden zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen verpflichtet. Es stellt insofern eine wichtige Ergänzung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) aus dem Jahre 1998 dar. Der Entwurf sieht eine Befristung des Gesetzes bis 31.Dezember 2008 vor. Bis dahin sollen AIG und BbgUIG zusammengefasst werden.

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