Stand der Umsetzung des UIG in den Bundesländern
Bisher haben 6 Bundesländer Landesumweltinformationsgesetze verabschiedet.
- Baden-Würthemberg (Verweisgesetz)
- Berlin (Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes)
- Bremen (Verweisgesetz)
- Rheinland-Pfalz (eigenständiges Gesetz)
- Hamburg (Verweisgesetz)
- Sachsen-Anhalt (Verweisgesetz)
Dabei verweisen die meisten Ländergesetze (Baden-Würthemberg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt) auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes neuer Fassung. Bisher hat Rheinland-Pfalz als einziges Bundesland ein eigenständiges Gesetz erlassen. Berlin hat die Belange der Umweltinformationsrichtlinie in die Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes aufgenommen. Die Ländergesetze für Baden-Würthemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt sind im Internet nicht frei verfügbar sondern müssen gegen Gebühr bei den zuständigen Verlagen bestellt werden.
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