Friday, January 19, 2007

Bundestag beschließt Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz

Der Bundestag hat Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) beschlossen.

Das Gesetz dient in erster Linie der Anpassung des Bundesrechts an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EU Nr. L 156 S. 17).

Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Aarhus-Vertragsgesetz wird laut Umweltminister Gabriel EU-Recht umgesetzt und der Weg für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Deutschland freigemacht.

Das nach der dänischen Stadt Aarhus benannte Übereinkommen vom 25. Juni 1998 gewährt Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Umweltinformationen, die Mitwirkung an umweltbezogenen Verwaltungsentscheidungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit solcher Entscheidungen. Damit werden Transparenz und Akzeptanz, aber auch die Qualität von Verwaltungsentscheidungen verbessert.

Das Gesetz ist am 10. Dezember 2006 in Kraft getreten.

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