Thursday, January 04, 2007

Niedersächsischer Landtag verabschiedet Umweltinformationsgesetz

Der Niedersächsische Landtag hat am 06.12.2006 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG in Niedersachsen verabschiedet. Es ist am 15.12.2006 in Kraft getreten und wurde im Nds. GVBl. veröffentlicht. Eine Lesefassung des Gesetzes ist im Niedersächsischen Umweltportal hinterlegt.

Niedersachsen hat mit dem NUIG die Umweltinformations-Richtlinie der EU „1:1“ umgesetzt. Im Sinne einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung wird weitgehend auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes verwiesen.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Neuerungen:
· Auskunftspflichtig sind insbesondere alle Behörden des Landes, der Landkreise und der Gemeinden sowie bestimmte Private, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche
Dienstleistungen erbringen.
· Anträge auf Umweltinformationen sind grundsätzlich in einem Monat zu entscheiden. Nur ausnahmsweise, z.B. bei umfangreichen und komplexen Anträgen, kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.
· Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit systematisch in angemessenem Umfang über die Umwelt – und zwar möglichst in elektronischer Form. Bestimmte Informationen müssen aktiv bereitgestellt werden. Mit dem Internetangebot der Landesbehörden, dem Umweltdatenkatalog Niedersachsen (UDK) und dem Umweltportal Deutschland (PortalU) wird diesen Anforderungen nachgekommen.

· Das Gesetz enthält eine Gebührenregelung mit niedrigen Sätzen, um einen kostengünstigen Zugang zu gewährleisten.

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