Friday, February 03, 2006

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226 EGV wegen Nichtumsetzung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG auf Länderebene eingeleitet (Vertragsverletzung-Nr. 2005/4849).

Art. 226 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft(konsolidierte Fassung)) legt fest:

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

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