Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist die erste völkerrechtliche Vereinbarung, die internationale Mindeststandards für den Zugang zu Informationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren im Bereich des allgemeinen Umweltrechts setzt.
Artikel 1 der Konvention definiert somit als Ziel :
Um zum Schutz des Rechts jeder männlichen/weiblichen Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner/ihrer Gesundheit und seinem/ihrem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt beizutragen, gewährleistet jede Vertragspartei das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen.
Artikel 1 der Konvention definiert somit als Ziel :
Um zum Schutz des Rechts jeder männlichen/weiblichen Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner/ihrer Gesundheit und seinem/ihrem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt beizutragen, gewährleistet jede Vertragspartei das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen.
0 Comments:
Post a Comment
<< Home