Tuesday, January 24, 2006

Aarhus-Konvention

Die Aarhus-Konvention ist die erste völkerrechtliche Vereinbarung, die internationale Mindeststandards für den Zugang zu Informationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren im Bereich des allgemeinen Umweltrechts setzt.

Artikel 1 der Konvention definiert somit als Ziel :

Um zum Schutz des Rechts jeder männlichen/weiblichen Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner/ihrer Gesundheit und seinem/ihrem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt beizutragen, gewährleistet jede Vertragspartei das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen.

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